Eine Praxis die zuhört und versteht

Wir nehmen uns Zeit für gründliche Diagnostik und bauen darauf eine strukturierte Therapie auf.

Unser Ziel ist es, Fortschritte sichtbar und spürbar zu machen.

Allgemeine Informationen

Die logopädische Behandlung wird Ihnen von Ihrem Arzt verordnet.


Eine Heilmittelverordnung erhalten Sie von folgenden Fachrichtungen: Allgemeinmedizin (Hausärztin / Hausarzt), Neurologie, Kieferorthopädie, HNO-Heilkunde, Kinderheilkunde und Zahnmedizin. Die Entscheidung, ob eine Therapiefortsetzung stattfindet, obliegt dem behandelnden Arzt nach Erhalt unseres logopädischen Therapieberichtes. Ein Rezept umfasst je nach Störungsart zwischen 6 und 20 Therapieeinheiten, die je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten dauern.


Wenn Sie gesundheitsbedingt nicht in unsere Praxis kommen können, behandeln wir Sie auch gern in Einrichtungen oder zu Hause.


Die Kosten werden zum größten Teil von Ihrer Krankenkasse übernommen, bei Kindern unter 18 Jahren oder bei Vorlage einer Krankenkassenbefreiungskarte sogar vollständig. Wenn Sie nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie zehn Prozent der Behandlungskosten zuzüglich zehn Euro je Rezept. Wir sind verpflichtet, diese Gebühr für die Kassen zu erheben und sie an die Kassen zu entrichten.


Wenn Sie privat krankenversichert sind, unterschreiben Sie zu Beginn der Behandlung eine Kostenübernahmeerklärung und erhalten nach Beendigung der Therapie eine Rechnung. Die Rechnung kann dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung eingereicht werden und Sie bekommen diese nach Ihrem individuell versicherten Tarif erstattet.


Natürlich können Sie alle unsere Leistungen auch privat in Anspruch nehmen. Gerne bieten wir Ihnen auch eine Diagnostik an, um die Frage nach dem Bedarf einer logopädischen Behandlung klären zu können.

Häufig gestellte Fragen

Jeder Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Zahnarzt und Kieferorthopäde darf logopädische Therapie verordnen.

Liegt eine ärztliche Verordnung für logopädische Behandlung vor, erstatten alle gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten. Für Kinder und Jugendliche besteht keine Zuzahlung. Erwachsene zahlen 10% Eigenanteil und 10€ Verordnungsgebühr.

Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten in unterschiedlicher Höhe. Informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei ihrer Versicherung über die Höhe und Umfang der Kostenübernahme. Zu Beginn der Therapie schließen wir mit ihnen einen Behandlungsvertrag ab, der transparent über die Kosten informiert. Im Anschluss an die Behandlung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die Sie bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.

In der Regel kommen die Patienten mit einer Verordnung über 10 Therapien zu jeweils 45 Minuten Behandlungsdauer zu uns. Die Behandlung findet meist 1-2 mal wöchentlich statt, manchmal auch in der Parallelbehandlung mit zwei Personen. Je nach Verordnung des Arztes kann dies variieren

In der ersten Therapie führen in Anwesenheit der Angehörigen ein Anamnesegespräch durch und beginnen die Diagnostik. Je nach Störungsbereich, testen wir das Lautinventar, den Wortschatz, das Hörverständnis, oder die Schreib- und Leseleistung. Basierend auf diesen Ergebnissen und dem ärztlichen Befund erstellen wir einen individuellen Therapieplan.

Logopädie ist eine Übungstherapie häusliches Üben unterstützt durch Eltern/Angehörige ist der Schlüssel zu therapeutischen Fortschritten. In jeder Stunde geben wir Ihnen Hinweise und Tipps, die Sie in Ihren Alltag einbauen können, um den Behandlungsverlauf zu beschleunigen. 

Ja, sofern dies auf der ärztlichen Verordnung gekennzeichnet ist.

Termine können bis zu 24h vorher telefonisch oder per Mail abgesagt werden. Danach ist eine Absage kostenpflichtig