Bölschestraße 84-85

12587 Berlin

 

Telefon   030 64 44 32 59

Mobil       0163 28 41 752

Fax          030 64 44 32 85

 
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Kosten

Die logopädische Behandlung wird Ihnen durch Ihren Arzt auf eine Heilmittelverordnung verschrieben.

Eine Heilmittelverordnung kann von einem Kieferchirurgen, HNO-, Allgemein-, Kinder-, oder Zahnarzt ausgestellt werden. Die Entscheidung, ob eine Therapiefortsetzung stattfindet, obliegt dem behandelnden Arzt nach Erhalt unseres logopädischen Therapieberichtes. Ein Rezept umfasst je nach Störungsart zwischen 6 und 20 Therapieeinheiten, die je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten dauern.

 

Wenn Sie gesundheitsbedingt nicht in unsere Praxis kommen können, behandeln wir Sie auch gern in Einrichtungen oder zu Hause.

 

Die Kosten werden zum größten Teil von Ihrer Krankenkasse übernommen, bei Kindern unter 18 Jahren oder bei Vorlage einer Krankenkassenbefreiungskarte sogar vollständig. Wenn Sie nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie zehn Prozent der Behandlungskosten zuzüglich zehn Euro je Rezept. Wir sind verpflichtet, diese Gebühr für die Kassen zu erheben und sie an die Kassen zu entrichten.

 

Wenn Sie privat krankenversichert sind, unterschreiben Sie zu Beginn der Behandlung eine Kostenübernahmeerklärung und erhalten nach Beendigung der Therapie eine Rechnung. Die Rechnung kann dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung eingereicht werden und Sie bekommen diese nach Ihrem individuell versicherten Tarif erstattet.

 

Natürlich können Sie alle unsere Leistungen auch privat in Anspruch nehmen. Gerne bieten wir Ihnen auch eine Diagnostik an, um die Frage nach dem Bedarf einer logopädischen Behandlung klären zu können.